Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 06. Mai 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Gleichzeitig wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 52 "Klenzestraße", 6. Änderung, Absatz 2.2 – Grundstückszufahrten in einer maximalen Breite von 5,00 m zulässig - dahingehend zugestimmt, dass die Zufahrt im Bereich der Rangierfläche mit 6,00 m versehen werden kann.