Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 30. April 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Gleichzeitig wird den folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

Nr. 98 „Klostergelände zwischen Gröberweg, Hauptstraße und Bahnhofstraße“, Teilbebauungsplan 2 „ARTEMED“ zugestimmt:

 

-       Festsetzung 4.1 – Baugrenze – hinsichtlich einer Unterbauung von 2,00 m im Bereich der Mülltrennung und

 

-       Festsetzung 8.3 – Grünordnung – für die Entfernung eines kleinen Gehölzes in der künftigen Verkehrsfläche.