Sitzung: 22.06.2021 UEV/2021/06/22
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Frau Erste Bürgermeisterin Greinwald berichtet, dass in Tutzing zukünftig das Abschleppen bzw. Versetzen von KFZ im einfachen Verfahren möglich sein wird.
Tutzing ist die erste Gemeinde die dies zusammen mit dem Überwachungsdienstleister KDZ erarbeitet und beauftragt hat.
Die Parkraumüberwachung kann sich an den festgelegten Örtlichkeiten eine telefonische Anordnung der Polizei einholen, welche dann das Fahrzeug abschleppen lassen, ohne selbst vor Ort gewesen zu sein.
Dies gilt an folgenden Örtlichkeiten:
- Alle Behindertenparkplätze
- Bei absolutem Haltverbot in den Stichstraßen zum See
- Auf den Fahrradschutzstreifen
- Auf den Vorplätzen der Feuerwehren
Die Fahrzeuge werden an den Parkplatz am Waldfriedhof versetzt und können dort von den Besitzern abgeholt werden.