Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 19, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

             

Die im Antrag auf Vorbescheid vom 13. April 2021 gestellte Frage wird wie folgt beantwortet:

 

 

Frage

Beschluss / Antwort

 

 

Frage 1 – Neubau Nutzung:

 

Kann auf dem Grundstück Flurnummer 67 ein

Mehrfamilienhaus mit einer Gewerbeeinheit gebaut werden?

 

Ja: 0   Nein: 18 

Anwesend: 19   Befangen:1

 

è Antwort: Nein

 

 

 

Dem Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 13. April 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen versagt, da das mit dem Antrag verfolgte Vorhaben auf dem Grundstück

Fl. Nr. 67 der Gemarkung Tutzing den durch den Erlass der Veränderungssperre gesicherten Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 78 „Andechser Hof“ Teilbereich 4.1 widerspricht.