Sitzung: 08.06.2021 GR/2021/06/08
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 19, Persönlich beteiligt: 1
Beschluss:
Die im Antrag auf Vorbescheid vom 13. April 2021 gestellte Frage wird
wie folgt beantwortet:
Frage |
Beschluss / Antwort |
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Frage 1 – Neubau
Nutzung: Kann auf dem Grundstück Flurnummer 67 ein Mehrfamilienhaus mit einer Gewerbeeinheit gebaut werden? |
Ja: 0 Nein: 18 Anwesend: 19 Befangen:1 è Antwort: Nein |
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Dem Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 13. April 2021 wird das
gemeindliche Einvernehmen versagt, da das mit dem Antrag verfolgte Vorhaben auf
dem Grundstück
Fl. Nr. 67 der Gemarkung Tutzing den durch den Erlass der
Veränderungssperre gesicherten Zielen des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplans Nr. 78 „Andechser Hof“ Teilbereich 4.1 widerspricht.