Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Anwesend: 19

Beschluss:

 

Im vorgelegten Planausschnitt zu Anlage 9 sind zwei Parkflächen zu streichen und es ist nur die Parkfläche direkt an den Tennisplätzen (östlich) beizubehalten.

 

Der Gemeinderat beschließt die 3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing.

 

3.  Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74), folgende Verordnung:

 

§ 1

Änderung

 

Die Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing (Parkgebührenverordnung) vom 14. November 2019, geändert durch Verordnungen vom 12. August 2020 und 09. Dezember 2020 wird wie folgt geändert:

 

1.    Die Aufzählung in § 1 wird um folgende Nummer erweitert:

 

4.    Das KFZ-Kennzeichen muss zu jeder Zeit sichtbar am KFZ angebracht, sauber und nicht verdeckt sein.

 

2.1 § 2 wird wie folgt geändert:

 

-       Erster Spiegelstrich: „22:00 Uhr“ wird durch „19:00 Uhr“ ersetzt

-       Dritter Spiegelstrich: nach dem Wort „Anlage 5“ wird „und Anlage 8“ eingefügt

 

2.2 § 2 wird um folgenden Spiegelstrich erweitert:

 

-       der Anlage 9 (Seestraße Überwinterung für Wohnmobile) während der Wintersaison 01. November bis 31. März

 

3.1 § 3 Abs. 1 wird bei nachfolgend aufgeführten Buchstaben Änderungen wie folgt vorgenommen (Änderungen in rot):

a)    1 Stunde                                      1,00€ (statt 0,50 €)

2 Stunden                          2,00€   (statt 1,00 €)

3 Stunden                          3,00€ (statt 1,50 €)

4 Stunden                          4,00€ (statt 2,00 €)

5 Stunden                          5,00€ (statt 2,50 €)

Ab 6 Stunden (Tagesticket)          6,00€ (statt 3,00 €)

 

b)    30 min kostenfrei mit „Semmeltaste“

               1 Stunde                                          2,00€ (statt 1,00 €)

                 1,5 Stunden                                   1,50 €

          2 Stunden (Höchstparkdauer)       4,00€ (statt 2,00 €)

 

c)    Nach den Worten „Anlage 5 (Parkplatz Kino)“ wird „und Anlage 8 (Parkplatz ehemalige TSV-Turnhalle)“ eingefügt

Bei der Parkzeit 30 min wird 0,50€ gestrichen und durch „kostenfrei mit „Semmeltaste“ ersetzt

 

3.2 § 3 Abs. 1 wird um folgenden Buchstaben erweitert:

 

     f)   Die Gebühren werden für den Bereich der Anlage 9 (Seestraße Überwinterung         

                     für Wohnmobile) wie folgt festgesetzt:

 

          Saisonticket von 01. November bis 31. März        80,00€

 

3.3 § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

 

Der Betrag „50,00 €“ wird durch „80,00 €“ und der Betrag „95,00 €“ durch „150,00 €“ ersetzt

 

3.4 § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

 

nach den Wörtern „Parkbereich (siehe Anlagen)“ wird „und den zwei angegebenen amtlichen KFZ-Kennzeichen“ eingefügt

 

4. Anlage 2 wird wie folgt ausgetauscht:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.    Um die Anlage 8 „Parkplatz ehemalige TSV-Turnhalle“ erweitert:

6.    Um die Anlage 9 „Seestraße Überwinterung für Wohnmobile“ erweitert:

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Tutzing, XX. XXXX 2021

 

 

Marlene Greinwald

Erste Bürgermeisterin