Sitzung: 18.05.2021 GR/2021/05/18
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Anwesend: 19
Beschluss:
Im vorgelegten Planausschnitt zu Anlage 9 sind zwei Parkflächen zu streichen und es ist nur die Parkfläche direkt an den Tennisplätzen (östlich) beizubehalten.
Der Gemeinderat beschließt die 3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing.
Die
Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom
09.03.2021 (GVBl. S. 74), folgende Verordnung:
§
1
Änderung
Die Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing (Parkgebührenverordnung) vom 14. November 2019, geändert durch Verordnungen vom 12. August 2020 und 09. Dezember 2020 wird wie folgt geändert:
1. Die Aufzählung in § 1 wird um folgende
Nummer erweitert:
4. Das KFZ-Kennzeichen muss zu jeder Zeit sichtbar am KFZ angebracht, sauber und nicht verdeckt sein.
2.1 § 2 wird wie folgt geändert:
- Erster Spiegelstrich: „22:00 Uhr“ wird durch „19:00 Uhr“ ersetzt
- Dritter Spiegelstrich: nach dem Wort „Anlage 5“ wird „und Anlage 8“ eingefügt
2.2 § 2 wird um folgenden Spiegelstrich
erweitert:
- der Anlage 9 (Seestraße Überwinterung für Wohnmobile) während der Wintersaison 01. November bis 31. März
3.1 § 3 Abs. 1 wird bei nachfolgend
aufgeführten Buchstaben Änderungen wie folgt vorgenommen (Änderungen in rot):
a) 1
Stunde 1,00€ (statt 0,50 €)
2 Stunden 2,00€ (statt 1,00 €)
3 Stunden 3,00€ (statt 1,50 €)
4 Stunden 4,00€ (statt 2,00 €)
5 Stunden 5,00€ (statt 2,50 €)
Ab 6 Stunden (Tagesticket) 6,00€ (statt 3,00 €)
b) 30 min kostenfrei mit „Semmeltaste“
1 Stunde 2,00€ (statt 1,00 €)
1,5 Stunden 1,50 €
2 Stunden (Höchstparkdauer) 4,00€ (statt 2,00 €)
c) Nach den Worten „Anlage 5 (Parkplatz Kino)“ wird „und Anlage 8 (Parkplatz ehemalige TSV-Turnhalle)“ eingefügt
Bei der Parkzeit 30 min wird 0,50€ gestrichen und durch
„kostenfrei mit „Semmeltaste“ ersetzt
3.2 § 3 Abs. 1 wird um folgenden Buchstaben
erweitert:
f) Die Gebühren werden für den Bereich der Anlage 9 (Seestraße Überwinterung
für Wohnmobile) wie folgt festgesetzt:
Saisonticket von 01. November bis 31. März 80,00€
3.3 § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Der Betrag „50,00 €“ wird durch „80,00 €“ und der Betrag „95,00 €“ durch „150,00 €“ ersetzt
3.4 § 3 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
nach den Wörtern „Parkbereich (siehe Anlagen)“ wird „und den zwei angegebenen amtlichen KFZ-Kennzeichen“ eingefügt
4. Anlage 2 wird wie folgt
ausgetauscht:
5.
Um
die Anlage 8 „Parkplatz ehemalige TSV-Turnhalle“ erweitert:
6.
Um
die Anlage 9 „Seestraße Überwinterung für Wohnmobile“ erweitert:
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Tutzing, XX. XXXX 2021
Marlene Greinwald
Erste Bürgermeisterin