Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 19, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Baugenehmigung vom 23. März 2021 wird unter Berücksichtigung der am 10. Mai 2021 eingereichten Anerkenntniserklärung der Bauherrin nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB das gemeindliche Einvernehmen auf der Grundlage von §§ 36 Abs. 2, 33 Abs. 2 BauGB erteilt.

 

Zugleich wird für das zur Baugenehmigung beantragte Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu einer Ausnahme von der am 15. September 2019 in Kraft getretenen und am 12. Februar 2021 verlängerten Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“ Teilbereich 4, Fl.Nr. 176, 177 der Gemarkung Tutzing, gemäß § 14 Abs. 2 BauGB erteilt.

 

mehrheitlich beschlossen    Ja: 16  Nein: 2  Anwesend: 19  Ausgeschlossen: 1

 

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Bauwerberin ein Gespräch über die Gestaltung des Zaunes dahingehend zu führen, dass die beantragten Spitzen abgerundet ausgeführt werden sollen.

 

 

 

Herr Gemeinderat Dr. von Mitschke-Collande war gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.