Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Anwesend: 19, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

 

Zu dem Tekturantrag vom 23. März 2021 i.d.F. vom 17. Mai 2021 nebst Plänen vom

03. Mai 2021, wird unter Berücksichtigung der am 17. Mai 2021 eingereichten Anerkenntniserklärung der Bauherrin vom 10. Mai 2021 nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB das gemeindliche Einvernehmen auf der Grundlage von §§ 36 Abs.2, 33 Abs. 2 BauGB erteilt.

 

Zugleich wird für das Vorhaben, das Gegenstand des Tekturantrages vom 23. März 2021 i.d.F. vom 17. Mai 2021 ist, das gemeindliche Einvernehmen zu einer Ausnahme von der am 15. September 2019 in Kraft getretenen und am 12. Februar 2021 verlängerten Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“ Teilbereich 4,  Fl. Nr. 176, 177 der Gemarkung Tutzing,  gemäß § 14 Abs. 2 BauGB erteilt.

 

 

Herr Gemeinderat Dr. von Mitschke-Collande war gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.