Sitzung: 18.05.2021 GR/2021/05/18
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Beschluss:
Frau Anna-Maria Stöckerl, wird unter Vorbehalt der
Erteilung einer Befreiung vom Erfordernis des § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 2
Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) durch
das Landratsamt Starnberg, zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Tutzing
auf jederzeitigen Widerruf bestellt.