Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

Frau Anna-Maria Stöckerl, wird unter Vorbehalt der Erteilung einer Befreiung vom Erfordernis des § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) durch das Landratsamt Starnberg, zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk Tutzing auf jederzeitigen Widerruf bestellt.