Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Verwaltung wird konkrete Fälle dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.

Sobald das Bestandsverzeichnis digitalisiert ist und das genaue Ausmaß der kritischen Widmungsflächen feststeht, wird die Verwaltung dies dem Ausschuss vorstellen und um Beratung bitten.