Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 07. Februar 2021 (Eingang bei der Gemeinde Tutzing am 01. März 2021) wird das gemeindliche Einvernehmen versagt.

 

 

Begründung:


Das bereits größtenteils errichtete Gebäude stellt in seiner Kubatur eines der größten Gebäude in der näheren Umgebung dar. Die vorgelegte Tektur beinhaltet m.u. eine Erhöhung der Wand- und Firsthöhe.

 

Nach Auffassung der Gemeinde Tutzing befindet sich kein Gebäude in der näheren Umgebung, dass die beantragten Höhen in Verbindung mit den Flächen aufweist und als Bezugsobjekt herangezogen werden könnte. Insofern fügt sich das beantragte Vorhaben nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein.