Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Das Landratsamt Starnberg hat der Gemeinde Tutzing mit Schreiben vom 15. Februar 2021 die beabsichtigte Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und die Erteilung des Vorbescheides mitgeteilt. Der Gemeinde wurde Frist bis zum 10. März 2021 eingeräumt, um erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu befinden.

 

Nachdem bis zum Fristablauf keine Sitzung stattfand und die beantragte Fristverlängerung seitens des Landratsamtes nicht erteilt wurde, hat Frau erste Bürgermeisterin Greinwald eine eilbedürftige Entscheidung dahin getroffen, dass der ablehnende Beschluss des Gemeinderates vom 01. Dezember 2020 bekräftigt, das gemeindliche Einvernehmen auch weiterhin verweigert und die im Antrag auf Vorbescheid gestellten Fragen mit „Nein“ beantwortet werden.

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss stimmt der eilbedürftigen Entscheidung von Frau erster Bürgermeisterin Greinwald vom 09. März 2021 zu und genehmigt die Entscheidung nachträglich.