Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Dieser Tagesordnungspunkt wird im Rahmen der allgemeinen Beratung zu den Änderungen der Bebauungspläne Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“ und Nrn. 45 und 46 „Tutzing Nordwest“ behandelt.

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss nimmt die Ausführungen von Herrn Stadtplaner

Prof. Burgstaller zu den beabsichtigten Vorhaben im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 6 „Bergwiesen- / Waldstraße“ sowie zur gegenwärtigen bauplanungsrechtlichen Situation und zu den angedachten Änderungen zur Kenntnis.  

 

Um die Planungen fortführen zu können, spricht sich der Bau- und Ortsplanungsausschuss dem Grunde nach für folgende Änderungen in den o.g. Bebauungsplänen aus:

 

1.    Anhebung der GRZ in den o.g. Bebauungsplangebieten auf mindestens 0,17.

 

2.    Erhöhung der Wandhöhe auf ca. 7,0 m (für möglichen Dachgeschoss- oder Souterrainausbau).

 

3.    Aufnahme von zwei Gebäudetypologien für a) flaches Gelände und b) geneigtes Gelände. Für die Gebäude in flachem Gelände wäre damit ein Dachgeschossausbau möglich, für die Gebäude im geneigten Gelände ein Souterrainausbau.

 

Im Rahmen der allgemeinen Weiterführung der Änderungen der o.g. Bebauungspläne, werden auch der Teilbebauungsplan Nr. 6 „Bergwiesen- / Waldstraße“ und die in dem Geltungsbereich beabsichtigten Vorhaben weiter beraten.