Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 22. Februar 2021 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

 

Begründung:

 

Das Bauvorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich und wir nach den Vorgaben des § 35 BauGB beurteilt. Nach Auffassung der Gemeinde Tutzing ist weder eine Privilegierung des Vorhabens geben noch eine andere Rechtsgrundlage des § 35 BauGB einschlägig, so dass das gemeindliche Einvernehmen mangels Rechtsgrundlage nicht erteilt werden konnte.