Sitzung: 02.03.2021 GR/2021/03/02
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
1.1 Der Gemeinderat Tutzing bestätigt Herrn Christoph
Knobloch gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG, in Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die
Wahl zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Tutzing.
Das Amt des Kommandanten wird gem. Art. 8, Nr. 8.3 (Wahlperiode und
Amtszeit) der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
(VollzBekBayFwG) mit Wirkung der Zustellung des Bestätigungsschreibens mit
allen Rechten und Pflichten übertragen.
1.2 Der Gemeinderat Tutzing bestätigt Herrn Michael
Lanio gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG, in Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Wahl
zum ersten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Tutzing.
Das Amt des Kommandanten wird gem. Art. 8, Nr. 8.3 (Wahlperiode und
Amtszeit) der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
(VollzBekBayFwG) mit Wirkung der Zustellung des Bestätigungsschreibens mit
allen Rechten und Pflichten übertragen.
1.3 Der Gemeinderat Tutzing bestätigt Herrn Dominik
Sperk gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG, in Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Wahl
zum zweiten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Tutzing.
Die Bestätigung erfolgt unter der
auflösenden Bedingung, dass Herr Sperk den vorgeschriebenen Lehrgang für den
Leiter einer Feuerwehr und den Lehrgang als Zugführer in angemessener Frist mit
Erfolg besucht. Die Frist soll ein Jahr nicht überschreiten (Art. 8 Abs. 3 Satz
2 BayFwG, Zu Art. 8, 8.2.2 VollzBekBayFwG i.V.m. § 7 Abs. 1 AVBayFwG).
Das Amt des Kommandanten wird gem. Art. 8, Nr. 8.3 (Wahlperiode und
Amtszeit) der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
(VollzBekBayFwG) mit Wirkung der Zustellung des Bestätigungsschreibens mit
allen Rechten und Pflichten übertragen.