Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

 

1.1  Der Gemeinderat Tutzing bestätigt Herrn Christoph Knobloch gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG, in Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Wahl zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Tutzing.

Das Amt des Kommandanten wird gem. Art. 8, Nr. 8.3 (Wahlperiode und Amtszeit) der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) mit Wirkung der Zustellung des Bestätigungsschreibens mit allen Rechten und Pflichten übertragen.

 

1.2  Der Gemeinderat Tutzing bestätigt Herrn Michael Lanio gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG, in Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Wahl zum ersten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Tutzing.

Das Amt des Kommandanten wird gem. Art. 8, Nr. 8.3 (Wahlperiode und Amtszeit) der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) mit Wirkung der Zustellung des Bestätigungsschreibens mit allen Rechten und Pflichten übertragen.

 

1.3  Der Gemeinderat Tutzing bestätigt Herrn Dominik Sperk gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG, in Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Wahl zum zweiten stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Tutzing.

Die Bestätigung erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass Herr Sperk den vorgeschriebenen Lehrgang für den Leiter einer Feuerwehr und den Lehrgang als Zugführer in angemessener Frist mit Erfolg besucht. Die Frist soll ein Jahr nicht überschreiten (Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BayFwG, Zu Art. 8, 8.2.2 VollzBekBayFwG i.V.m. § 7 Abs. 1 AVBayFwG).

Das Amt des Kommandanten wird gem. Art. 8, Nr. 8.3 (Wahlperiode und Amtszeit) der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) mit Wirkung der Zustellung des Bestätigungsschreibens mit allen Rechten und Pflichten übertragen.