Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Tutzing erlässt folgende

 

1. Satzung zur Änderung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihres Wochenmarktes der Gemeinde Tutzing (Wochenmarktgebührensatzung)

 

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2020 (GVBl. Seite 350), folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung

In § 3 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihres Wochenmarktes der Gemeinde Tutzing vom 17.10.2012 wird „4,00 Euro“ durch „5,00 Euro (bis 6m) und 6,00 Euro (über 6m)“ ersetzt.

 

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01. April 2021 in Kraft.

 

 

Gemeinde Tutzing, XX.XX.2021

 

 

Marlene Greinwald

Erste Bürgermeisterin