Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

16.1    

Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung A 9.6 des Bebauungsplanes

Nr. 92 für das Gebiet „Gröschlstraße Südost“, Gemarkung Tutzing, zur Fällung

zweier festgesetzter Bäume; Fl. Nr. 788/3, Gemarkung Tutzing, Gröschlstraße 11

 

Aufgrund des vorgelegten Baumgutachtens vom 07. Februar 2021 sowie aufgrund der Begutachtung der betreffenden Bäume durch sachkundige Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, erteilt der Bau- und Ortsplanungsausschuss aus Sicherheitsgründen eine isolierte Befreiung von der Festsetzung A 9.6 des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 92 zur Fällung der festgesetzten Buchen 1A und 1B.

 

Gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes sind in Absprache mit der Gemeindeverwaltung adäquate Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 788/3 der Gemarkung Tutzing vorzunehmen.