Sitzung: 12.01.2021 BOA/2021/01/12
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
Der Bau- und Ortsplanungsausschuss beschließt folgende Satzung samt Begründung in der Fassung vom 12. Januar 2021:
Satzung
über ein von
der Bayerischen Bauordnung (BayBO) abweichendes Maß
der
Abstandsflächentiefe
gem. Art. 6 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Art. 81
Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a BayBO
I. Satzungstext
§ 1 Geltungsbereich
Die
Satzung gilt für das gesamte Gemeindegebiet mit Ausnahme von
a)
Gewerbegebieten
b)
Kerngebieten
c)
Sondergebieten
d)
Industriegebieten
e)
festgesetzten urbanen Gebieten
§ 2 Maß der
Abstandsflächentiefe
1Abweichend
von Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO beträgt die Tiefe der Abstandsfläche im
Gemeindegebiet 1 H, mindestens jedoch 3 m.
²Vor bis zu zwei
Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen
0,5 H mindestens jedoch
3 m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden Satz 1 beachtet.
3Abweichend
von Art. 6 Abs. 4 Satz 3 BayBO wird die Höhe von Dächern mit einer Neigung von
mehr als 45 Grad zu einem Drittel, mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll
der Wandhöhe hinzugerechnet. 4Die Höhe der Giebelflächen im Bereich
des Dachs wird abweichend von Art. 6 Abs. 4 Satz 3 BayBO bei einer Dachneigung
von mehr als 70° voll, im Übrigen zu einem Drittel angerechnet.
5Dabei
bleiben auch untergeordnete Dachgauben bei der Bemessung der Abstandsfläche
außer Betracht, wenn
1.
sie insgesamt nicht mehr als
ein Drittel der Breite der Außenwand des jeweiligen Gebäudes, höchstens jeweils
5 m in Anspruch nehmen und
2.
ihre Ansichtsfläche jeweils
nicht mehr als 4 m² beträgt und eine Höhe von nicht mehr als 2,5 m aufweist.
§ 3 Bebauungspläne
1In
Bebauungsplänen festgesetzte, abweichende Abstandsflächen bleiben unberührt.
²Ordnen Bebauungspläne, die vor dem 01. Februar 2021 in Kraft getreten sind,
die Geltung der Abstandsflächenvorschriften an, gilt auch für diese § 2 Sätze 1
bis 5.
§ 4 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am
01. Februar 2021 in Kraft.
GEMEINDE TUTZING
Tutzing, ………………………….
Marlene Greinwald
Erste Bürgermeisterin