Sitzung: 12.01.2021 BOA/2021/01/12
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die
Veränderungssperre im Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen
Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4, Fl. Nrn. 176 und
177 der Gemarkung Tutzing, um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Satzung
über
die Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4, Fl. Nrn. 176 und
177 der Gemarkung Tutzing
Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des
Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) folgende Satzung:
§ 1
Verlängerung der
Veränderungssperre
Die Geltungsdauer der am 15. Februar 2019 in Kraft getretenen
Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4, für den Bereich
der Fl. Nrn. 176 und 177 der Gemarkung Tutzing, wird um ein Jahr verlängert.
§ 2
Inkrafttreten;
Außerkrafttreten
Die Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt
außer Kraft, wenn der Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch ein Jahr
nach ihrem Inkrafttreten.
GEMEINDE TUTZING
Tutzing,………………
Marlene Greinwald
Erste Bürgermeisterin