Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Veränderungssperre im Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4, Fl. Nrn. 176 und 177 der Gemarkung Tutzing, um ein weiteres Jahr zu verlängern.

 

 

Satzung

 

über die Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4, Fl. Nrn. 176 und 177 der Gemarkung Tutzing

 

 

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:

 

 

§ 1      

Verlängerung der Veränderungssperre

 

Die Geltungsdauer der am 15. Februar 2019 in Kraft getretenen Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4, für den Bereich der Fl. Nrn. 176 und 177 der Gemarkung Tutzing, wird um ein Jahr verlängert.

 

 

§ 2      

Inkrafttreten; Außerkrafttreten

 

Die Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn der Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten.

 

 

GEMEINDE TUTZING

Tutzing,………………

 

 

Marlene Greinwald

Erste Bürgermeisterin