Nachtrag: 04.12.2020

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18

Beschluss:

1.

Dem Bauausschuss wird befristet für die Zeit vom 09.12.2020 bis 31.03.2021, abweichend von § 2 Nr. 8 GeschO und § 8 Abs. 3 Nr. 2 GeschO, pauschal die komplette Zuständigkeit für alle Bebauungspläne und alle sonstigen Satzungen nach den Vorschriften des Ersten Kapitels des Baugesetzbuchs sowie alle örtlichen Bauvorschriften im Sinn des Art. 81 BayBO, auch in den Fällen des Art. 81 Abs. 2 BayBO übertragen.

Die Zuständigkeiten nach § 2 Nrn. 22 und 28 GeschO werden für den o. g. Zeitraum ebenfalls auf den BOA übertragen.

Die Verwaltung wird verpflichtet über die Entscheidungen, die in dieser Zeit vom BOA anstelle des GR entschieden wurden, in der nächsten regulären Gemeinderatssitzung zu berichten.

Art. 32 Abs. 3 Satz 1 GO bleibt unberührt.

 

2.

Dem HFW wird befristet für die Zeit vom 09.12.2020 bis 31.03.2021 die Zuständigkeiten nach § 2 Nrn. 18, 19 und 20 übertragen.

Die in § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a GeschO genannten Wertgrenzen werden im o. g. Zeitraum verdoppelt.

Art. 32 Abs. 3 Satz 1 GO bleibt unberührt.

 

3.

Über eine Verlängerung oder Verkürzung der o. g. Frist und das weitere Vorgehen wird in der Gemeinderatssitzung im Februar 2021 beraten.

 

4.

Alle Sitzungen finden vorerst bis einschließlich Februar 2021 im Saal des Buttlerhofes Traubing statt. Ausgenommen werden nach Möglichkeit die nichtöffentlichen Haushaltsberatungen, welche im Sitzungssaal des Rathauses stattfinden sollen.

 

 

Vorläufige Sitzungsplanung für 2021:

Januar: keine GRS, BOA am 12.1., HFW am 19.1. und entsprechende HH Beratungen, UEV entfällt

Februar:  HFW am 2.2., GRS am 09.2. nur mit HH und Friedhofssatzung, BOA am 23.2., UEV am 24.2

März: je nach Infektionslage