Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Anwesend: 18

 

 

Beschlüsse:

1)

Der Satzungsbeschluss vom 09. September 2020 wird aufgehoben.

 

einstimmig beschlossen   Ja: 18   Nein: 0   Anwesend: 18

 

2)

Der Gemeinderat beschließt, dass in den Bebauungsplan mit aufgenommen werden soll, dass Solaranlagen auf den Dachflächen explizit zulässig sein sollen. Die Details (Höhen, Entfernungen zum Dachrand, etc.) sind noch zu definieren.

 

Der Gemeinderat billigt den in der Sitzung vorgestellten Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 08. Dezember 2020 samt Begründung.

 

Herr Architekt Stahl, Reinhart + Partner Architekten, München, wird mit dem weiteren Planungsverfahren beauftragt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dass weitere Auslegungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB

durchzuführen.

 

Der Gemeinderat überträgt das weitere Verfahren, einschließlich des Satzungsbeschlusses, an den Bau- und Ortsplanungsausschuss.