Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18

Beschluss:

Der Gemeinderat erlässt folgende

 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing (BGS/WAS)

 

Aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Änderungssatzung:

 

 

§ 1

§ 9a Abs. 2 wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 

Die Grundgebühr beträgt ab 01.01.2021 bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q3)

bis 4,0 m³/h                             15,00 €/Jahr

bis 10,0 m³/h                           37,00 €/Jahr

bis 16,0 m³/h                          59,00 €/Jahr

über 16,0 m³/h                      232,00 €/Jahr

 

§ 2

§ 9a Abs. 3 wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 

Die Grundgebühr beträgt ab 01.01.2021 bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (QN)

bis 2,5 m³/h                             15,00 €/Jahr

bis 6,0 m³/h                             37,00 €/Jahr

bis 10,0 m³/h                          59,00 €/Jahr

über 10,0 m³/h                      232,00 €/Jahr

 

§ 3

§ 10 Abs. 1Satz 2 wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 

Die Gebühr beträgt ab 01.01.2021 1,59 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

§ 4

§ 10 Abs. 3  wird geändert und wie folgt neu gefasst:

 

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr ab 01.01.2021 1,59 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

 

§ 5

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

 

Tutzing, den

 

Marlene Greinwald

Erste Bürgermeisterin