Sitzung: 08.12.2020 GR/2020/12/08
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt folgende
Satzung zur
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde
Tutzing (BGS/WAS)
Aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2
und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, erlässt die Gemeinde
Tutzing folgende Änderungssatzung:
§
1
§
9a Abs. 2 wird geändert und wie folgt neu gefasst:
Die
Grundgebühr beträgt ab 01.01.2021 bei der Verwendung von Wasserzählern mit
Dauerdurchfluss (Q3)
bis 4,0 m³/h 15,00
€/Jahr
bis 10,0 m³/h 37,00
€/Jahr
bis 16,0 m³/h 59,00 €/Jahr
über 16,0 m³/h 232,00 €/Jahr
§
2
§
9a Abs. 3 wird geändert und wie folgt neu gefasst:
Die
Grundgebühr beträgt ab 01.01.2021 bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
(QN)
bis 2,5 m³/h 15,00
€/Jahr
bis 6,0 m³/h 37,00
€/Jahr
bis 10,0 m³/h 59,00 €/Jahr
über 10,0 m³/h 232,00 €/Jahr
§
3
§
10 Abs. 1Satz 2 wird geändert und wie folgt neu gefasst:
Die
Gebühr beträgt ab 01.01.2021 1,59 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§
4
§
10 Abs. 3 wird geändert und wie folgt
neu gefasst:
Wird
ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet,
beträgt die Gebühr ab 01.01.2021 1,59 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§
5
Diese
Änderungssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Tutzing,
den
Marlene
Greinwald
Erste Bürgermeisterin