Sitzung: 01.12.2020 GR/2020/12/01
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing:
2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren
auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing
Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund von
Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796),
zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl.
Seite 737), folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing (Parkgebührenverordnung) vom 14. November 2019 wird wie folgt geändert:
1. Die
Aufzählung in § 2 wird um folgenden Spiegelstrich erweitert:
-
der Anlage 7 (ausgewiesene Wohnmobilstellfläche) ganztägig
2. Nach § 3 Nr.
1 Buchstabe d wird folgender Buchstabe angefügt:
e) Die Gebühren werden
in den Bereichen der Anlage 7 (ausgewiesene Wohnmobilstellfläche) wie folgt
festgesetzt:
Parken bis zu einer
Höchstparkzeit von
24 Stunden 8,00 €
3. § 3 Nr. 2
wird um den Satz ergänzt:
Es werden keine
Saison- oder Jahrestickets für die Anlage 7 (Ausgewiesene Wohnmobilstellfläche)
ausgestellt.
4. Um die Anlage 7
„Ausgewiesene Wohnmobilstellplätze“ erweitert:
§2
Diese Verordnung
tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Tutzing, 20. November
2020
Marlene Greinwald
Erste Bürgermeisterin