Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing:

 

2.    Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. Seite 737), folgende Verordnung:

§ 1   

Die Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing (Parkgebührenverordnung) vom 14. November 2019 wird wie folgt geändert:

1.      Die Aufzählung in § 2 wird um folgenden Spiegelstrich erweitert:

-        der Anlage 7 (ausgewiesene Wohnmobilstellfläche) ganztägig

2.      Nach § 3 Nr. 1 Buchstabe d wird folgender Buchstabe angefügt:

e) Die Gebühren werden in den Bereichen der Anlage 7 (ausgewiesene Wohnmobilstellfläche) wie folgt festgesetzt:

Parken bis zu einer Höchstparkzeit von

24 Stunden                 8,00 €

3.      § 3 Nr. 2 wird um den Satz ergänzt:

Es werden keine Saison- oder Jahrestickets für die Anlage 7 (Ausgewiesene Wohnmobilstellfläche) ausgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Um die Anlage 7 „Ausgewiesene Wohnmobilstellplätze“ erweitert:

§2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Tutzing, 20. November 2020

Marlene Greinwald

Erste Bürgermeisterin