Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 06. Oktober 2020 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

 

Begründung:

 

1.    Der Erschließung des Bauvorhabens ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesichert, da keine dinglichen Sicherungen für die Erschließung über das Flurstück 319/20 vorliegen.

 

2.    Das beantragte Vorhaben fügt sich aufgrund der stark überbauten Grundstücksfläche (GRZ) nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

3.    Die durch die Abgrabungen im südlichen Bereich und die seitliche Situierung der Garagen entstehenden großen Verkehrsflächen sind nicht zustimmungsfähig.