Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 10. November 2020 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.


Gleichzeitig wird eine Befreiung von Art. 7 Abs. 1 der Tutzinger Ortsbausatzung („Garagen sind wie das Hauptgebäude zu gestalten“) dahingehend erteilt, dass das Garagendach mit einem Flachdach anstatt Satteldach versehen werden kann.

 

Das Grundstück ist so zu teilen, dass die Mindestgrundstücksgröße gemäß Art. 3 Tutzinger Ortsbausatzung für beide Flurstücke eingehalten wird.

 

einstimmig beschlossen    Ja: 9  Nein: 0  Anwesend: 9

 

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss regt an, das entstehende Flachdach extensiv zu begrünen.