Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss stimmt einer Ausnahme von der Festsetzung A. 3 b) des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 1 „Heimgartenstraße“, dahingehend zu, dass der mit 7,28 m² beantragte Balkon auf der Südseite des Gebäudes, die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ überschreiten darf.