Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Anwesend: 8

Beschluss:

 

Dem Antrag auf isolierte Befreiung vom 10. September 2020 zum Neubau einer ansonsten nach Art 57 Abs. 1 Nr. 1 g) BayBO verfahrensfrei zu errichtenden Terrassenüberdachung auf der Ostseite des Gebäudes wird zugestimmt.

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss erteilt diesbezüglich eine isolierte Befreiung von der Festsetzung I. 3.1 (Baugrenze) des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 19 „Buchengraben“, Teilbereich A in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. April 2002.