Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 18. Juni 2020 (Eingang bei der Gemeinde Tutzing am 12. August 2020) wird das gemeindliche Einvernehmen versagt.

 

 

Begründung:

 

Das beantragte Vorhaben fügt sich aufgrund der Höhe nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein. Es bestehen in der näheren Umgebung keine Gebäude, die in Fläche und Höhe dem beantragten Gebäude entsprechen. Nach Auffassung des Gemeinderates sind die Wohnanlagen des Verbandes Wohnen an der Sudetendeutschen Straße und Niederebersdorfer Straße aufgrund ihrer besonderen Nutzung (sozial) nicht als Präzedenzobjekte heranzuziehen.