Sitzung: 06.10.2020 GR/2020/10/06
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18
Beschluss:
Der Gemeinderat erlässt folgende Richtlinie:
Richtlinie über die Datennutzung durch die erste
Bürgermeisterin der Gemeinde Tutzing
I) Allgemeines
Die Gemeinde Tutzing benötigt für Gratulationen, Beileidsbekundungen, Einladungen zu gemeindlichen Feiern etc. von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten. Wahrgenommen werden die Repräsentationsaufgaben durch die erste Bürgermeisterin, weitere Bürgermeister oder in Vertretung durch Mitglieder des Gemeinderates.
Unter Berücksichtigung des Gebotes der Datenminimierung gem.
Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Tutzing
folgende Richtlinien:
1)
Gratulationen
Die erste Bürgermeisterin der Gemeinde Tutzing spricht
regelmäßig Glückwünsche zu folgenden Anlässen aus:
a)
zur Geburt jeden Kindes, dessen Eltern in
Tutzing wohnhaft sind.
b)
zur
Volljährigkeit
c)
zum 70. Geburtstag und jedem fünften weiteren
Geburtstag
d)
ab dem 90. Geburtstag bei jedem weiteren
Geburtstag
e)
zum 50., 60., und jedem fünften weiteren
Ehejubiläumsjahr
(Buchst. c) – e) vgl. §50 Abs. 2 BMG; Erweiterung der Gratulationsanlässe)
Den Beschäftigten, Rentnern / Pensionisten sowie aktiven und
ausgeschiedenen Gemeinderatsmitgliedern der Gemeinde Tutzing spricht die erste
Bürgermeisterin der Gemeinde Tutzing zum jährlichen Geburtstag Glückwünsche
aus.
2)
Todesfälle
Die erste Bürgermeisterin der Gemeinde Tutzing kann für
Verstorbene, die langjährige in der Gemeinde ansässig waren, ein
Kondolenzschreiben an die Hinterbliebenen übermitteln. Für Verstorbene, die
sich durch besondere Verdienste für die Gemeinde ausgezeichnet haben, kann
zusätzlich eine Todesanzeige geschaltet und ein Kranz am Grab niedergelegt
werden. Als besondere Verdienste gelten insbesondere Ehrenamt,
Bürgermedaillenträger/in,
Ehrenbürger etc.
3)
Einladungen
Die erste Bürgermeisterin stellt für besondere
Feierlichkeiten insbesondere für Jubiläum, Einweihung von beweglichen und
unbeweglichen Sachen (z.B. Öffentliche Einrichtungen, Feuerwehrfahrzeug etc.),
Ehrung von ehrenamtlichen Helfern sowie Preisverleihungen und Anerkennungen
initiiert durch die Gemeinde Tutzing und das zuständige Landratsamt,
Einladungen aus. Ebenso werden Einladungen für Veranstaltungen wie
Neubürgertreffen, Seniorentreffen u. ä. erstellt.
4)
Weihnachtsgrüße
Die erste Bürgermeisterin der Gemeinde Tutzing spricht jährlich ihre Weihnachtsgrüße an ehrenamtliche Helfer, Vereine, Landräte, Bürgermeister des Landkreises, Firmen, etc. aus.
II)
Datennutzung
Die Datennutzung
durch die erste Bürgermeisterin richtet sich nach Art. 4 Abs. 1 Bayerisches
Datenschutzgesetz (BayDSG)
Hierbei ist zu
beachten, dass bei einem vorliegenden Widerspruch gegen die Übermittlung der
Daten gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) davon auszugehen ist,
dass die betreffende Person auch eine Gratulation bzw. die Hinterbliebenen eine
Beileidsbekundung durch die erste Bürgermeisterin nicht wünscht bzw. wünschen.
Die Datennutzung
nach II. 1. gilt auch für Presseveröffentlichung/-mitteilungen für die unter
I 1. bis 3. genannten Punkte.
III)
Schlussbestimmungen
Änderungen dieser
Richtlinie sowie Abweichungen in einzelnen Fällen bleiben dem Gemeinderat der
Gemeinde Tutzing vorbehalten. Diese Richtlinie tritt mit Beschluss des
Gemeinderates vom <Datum> in Kraft.
Tutzing, den <Datum>
Marlene Greinwald
Erste
Bürgermeisterin