Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18

Beschluss:

Der Gemeinderat erlässt folgende Richtlinie:

 

Richtlinie über die Datennutzung durch die erste Bürgermeisterin der Gemeinde Tutzing

 

I)     Allgemeines

Die Gemeinde Tutzing benötigt für Gratulationen, Beileidsbekundungen, Einladungen zu gemeindlichen Feiern etc. von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten. Wahrgenommen werden die Repräsentationsaufgaben durch die erste Bürgermeisterin, weitere Bürgermeister oder in Vertretung durch Mitglieder des Gemeinderates.

Unter Berücksichtigung des Gebotes der Datenminimierung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO erlässt der Gemeinderat der Gemeinde Tutzing folgende Richtlinien:

1)    Gratulationen

Die erste Bürgermeisterin der Gemeinde Tutzing spricht regelmäßig Glückwünsche zu folgenden Anlässen aus:

a)    zur Geburt jeden Kindes, dessen Eltern in Tutzing wohnhaft sind.

b)    zur Volljährigkeit

c)    zum 70. Geburtstag und jedem fünften weiteren Geburtstag

d)    ab dem 90. Geburtstag bei jedem weiteren Geburtstag

e)    zum 50., 60., und jedem fünften weiteren Ehejubiläumsjahr

(Buchst. c) – e) vgl. §50 Abs. 2 BMG; Erweiterung der Gratulationsanlässe)

 

Den Beschäftigten, Rentnern / Pensionisten sowie aktiven und ausgeschiedenen Gemeinderatsmitgliedern der Gemeinde Tutzing spricht die erste Bürgermeisterin der Gemeinde Tutzing zum jährlichen Geburtstag Glückwünsche aus.

 

2)    Todesfälle

Die erste Bürgermeisterin der Gemeinde Tutzing kann für Verstorbene, die langjährige in der Gemeinde ansässig waren, ein Kondolenzschreiben an die Hinterbliebenen übermitteln. Für Verstorbene, die sich durch besondere Verdienste für die Gemeinde ausgezeichnet haben, kann zusätzlich eine Todesanzeige geschaltet und ein Kranz am Grab niedergelegt werden. Als besondere Verdienste gelten insbesondere Ehrenamt, Bürgermedaillenträger/in,
Ehrenbürger etc.

 

 

 

3)    Einladungen

Die erste Bürgermeisterin stellt für besondere Feierlichkeiten insbesondere für Jubiläum, Einweihung von beweglichen und unbeweglichen Sachen (z.B. Öffentliche Einrichtungen, Feuerwehrfahrzeug etc.), Ehrung von ehrenamtlichen Helfern sowie Preisverleihungen und Anerkennungen initiiert durch die Gemeinde Tutzing und das zuständige Landratsamt, Einladungen aus. Ebenso werden Einladungen für Veranstaltungen wie Neubürgertreffen, Seniorentreffen u. ä. erstellt.        

 

4)    Weihnachtsgrüße

Die erste Bürgermeisterin der Gemeinde Tutzing spricht jährlich ihre Weihnachtsgrüße an ehrenamtliche Helfer, Vereine, Landräte, Bürgermeister des Landkreises, Firmen, etc. aus.

 

 

II)    Datennutzung

Die Datennutzung durch die erste Bürgermeisterin richtet sich nach Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)

 

Hierbei ist zu beachten, dass bei einem vorliegenden Widerspruch gegen die Übermittlung der Daten gem. § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) davon auszugehen ist,
dass die betreffende Person auch eine Gratulation bzw. die Hinterbliebenen eine Beileidsbekundung durch die erste Bürgermeisterin nicht wünscht bzw. wünschen.

 

Die Datennutzung nach II. 1. gilt auch für Presseveröffentlichung/-mitteilungen für die unter
I 1. bis 3. genannten Punkte.

 

 

III)   Schlussbestimmungen

Änderungen dieser Richtlinie sowie Abweichungen in einzelnen Fällen bleiben dem Gemeinderat der Gemeinde Tutzing vorbehalten. Diese Richtlinie tritt mit Beschluss des Gemeinderates vom <Datum> in Kraft.

Tutzing, den <Datum>

 

 

 

Marlene Greinwald

Erste Bürgermeisterin