Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen.

 

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 21. Juli 2020 lag in der Zeit vom 13. August 2020 bis einschließlich 28. August 2020 öffentlich aus (§ 4a Abs. 3 BauGB).

 

Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die während der genannten Frist eingegangenen Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB folgender Abwägung unterzogen:

 

 

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht:

 

-       Energienetze Bayern GmbH & Co. KG ; Schreiben vom 11. August 2020

-       Gemeinde Tutzing (Wasserwerk, Liegenschaften); Schreiben vom 10. August 2020

 

 

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:

 

-       Landratsamt Starnberg; Untere Immissionsschutzbehörde

-       Landratsamt Starnberg; Untere Naturschutzbehörde

 

 

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

 

Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt; Schreiben vom 11. August 2020

 

 

Keine weiteren Einwände

 

 

Wird zur Kenntnis genommen

 

 

Kreisjugendring Starnberg; Schreiben vom 08. September 2020

 

 

Mit sehr großem Interesse haben wir die von der Gemeinde initialisierte Sanierung und Erweiterung des Schulcampus zur Kenntnis genommen. Wie Sie in Ihrer Bestandsbeschreibung erklären, befindet sich das Gelände nebst Freizeit-/Sportfreifläche im Ortskern der Gemeinde an zentraler Stelle.

 

1. Um der Funktionalität der installierten Spielfelder eine noch größeren Rolle im Gemeindeleben zu geben, regen wir an, bereits bei der Planung eine weitgehend öffentliche Nutzung zu berücksichtigen. Es sollte durch eine geschickte Zaunführung mit Toren möglich sein, zumindest den Sportplatz extern zu nutzen. Selbstverständlich kennen wir die versicherungstechnische Problematik in Bezug auf die Sicherungspflicht der Gemeinde. Doch sollten diese Fragen letztendlich regelbar sein, sodass dieser Platz auch von Freizeitsportlern genutzt werden kann. Uns ist durchaus bekannt, dass der örtliche Sportverein genügend Sparten in diversen Betätigungsfeldern anbietet. Nur wir erleben es in verschiedenen Gemeinden, die auch eine sehr dichte Besiedelung aufweisen, dass es FreizeitsportlerInnen, HobbyspielerInnen oder auch Nachbarschaften gibt, die sich lediglich temporär treffen und einfach ein nutzbares Spielfeld suchen. Solche Aktionen sind leider auf einem Vereinsgelände ohne Mitgliedschaft nicht möglich. Es wäre daher ratsam, auch auf Grund der emissionstechnisch guten Lage im Ortskern, gerade diesen Bereich öffentlich zugänglich und nutzbar zu gestalten.

 

2. Desweiteren wird in der Gemeinde Tutzing ja schon seit mehreren Jahren sehr breit über die Installation einer offenen Jugendeinrichtung mit pädagogischem Fachpersonal diskutiert. Sicher ist das überplante Schulgelände nicht der optimale Ort für außerschulische Jugendbildung oder auch offener Jugendarbeit. Zudem wissen wir natürlich, dass die beiden Schulen jetzt schon mehr Raum benötigen und daher noch mehr Zimmer geschaffen werden müssen. Dennoch regen wir hier eine konstruktive Lösung an, die eine spätere Nutzung von Räumen im Erdgeschoss von außen möglich machen. Niemand kennt die Entwicklung der SchülerInnenzahlen in den nächsten Jahren. Vielleicht ergibt sich auf kurz oder lang die Gelegenheit, Räume wieder frei zu geben und für externe Zwecke im Sinne der Allgemeinheit zu nutzen. Dazu ist aber eine frühzeitige Berücksichtigung dieser Idee bereits in der Planungsphase wichtig, denn die sonst anfallenden Kosten würden alternativ in keinem adäquaten Verhältnis zur eventuellen Nutzung stehen.

 

Was wir aber mit dieser Anregung in keinster Weise unterbinden wollen, wäre eine weiterhin aktive Suche nach Räumen für die gemeindliche Jugendarbeit. Schon seit Jahren sind wir in mehr oder weniger engem Kontakt mit dem zuständigen Fachpersonal der Gemeinde und regen die Wiederanstellung einer gemeindlichen Jugendpflege an. Gerade in einer großen Gemeinde wie Tutzing ist diese Anlauf- und Kontaktstelle wie auch der nötige, offene Raum für die nächste Generation ein wesentlicher Standortgewinn für das Gemeinwesen. Nur wer sich in seinem Umfeld wohl, willkommen und zuhause fühlt, wird sich örtlich nicht so schnell umorientieren. Dabei spielt nicht nur eine aktive Vereinslandschaft eine wesentliche Rolle, die wir in Tutzing sehr schön sehen, sondern auch eine offene Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, um hier intensive Beziehungsarbeit zu leisten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 1.

Wünschenswerterweise sollten Schulhöfe in der schulfreien Zeit auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Auf diesem Schulgelände werden die Freiflächen schon von weiteren Nutzern der Baulichkeiten belegt, Nutzergruppen von außerhalb, insbesondere mit Erwachsenen, sind aus organisatorischen und emissionsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu 2.

Baurechtlich sind keine Änderungen veranlasst, da Jugendeinrichtungen zulässig sind.

 

 

Die Anregungen werden im Übrigen dankend zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

 

Unter Einbeziehung der o.g. Beschlüsse beschließt der Bau- und Ortsplanungsausschuss die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 8.1 (Sanierung Mittelschule mit Mensa), Gemarkung Tutzing mit Begründung in der Fassung vom 29. September 2020 als Satzung.