Sitzung: 29.09.2020 BOA/2020/09/29
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10
Beschluss:
Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 21. Juli 2020 lag in der Zeit vom 13. August 2020 bis einschließlich 28. August 2020 öffentlich aus (§ 4a Abs. 3 BauGB).
Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die während der genannten Frist eingegangenen Stellungnahmen werden gem. § 1 Abs. 7 BauGB folgender Abwägung unterzogen:
Folgende Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken oder Anregungen
vorgebracht:
- Energienetze
Bayern GmbH & Co. KG ; Schreiben vom 11. August 2020
- Gemeinde Tutzing (Wasserwerk, Liegenschaften); Schreiben vom 10. August 2020
Folgende Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:
- Landratsamt Starnberg; Untere Immissionsschutzbehörde
- Landratsamt Starnberg; Untere Naturschutzbehörde
Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt; Schreiben vom 11. August 2020
Keine weiteren Einwände |
Wird zur Kenntnis genommen |
Kreisjugendring
Starnberg; Schreiben vom 08. September 2020
Mit sehr großem Interesse haben wir die
von der Gemeinde initialisierte Sanierung und Erweiterung des Schulcampus zur
Kenntnis genommen. Wie Sie in Ihrer Bestandsbeschreibung erklären, befindet
sich das Gelände nebst Freizeit-/Sportfreifläche im Ortskern der Gemeinde an
zentraler Stelle. 1. Um der Funktionalität der installierten
Spielfelder eine noch größeren Rolle im Gemeindeleben zu geben, regen wir an,
bereits bei der Planung eine weitgehend öffentliche Nutzung zu
berücksichtigen. Es sollte durch eine geschickte Zaunführung mit Toren
möglich sein, zumindest den Sportplatz extern zu nutzen. Selbstverständlich
kennen wir die versicherungstechnische Problematik in Bezug auf die
Sicherungspflicht der Gemeinde. Doch sollten diese Fragen letztendlich
regelbar sein, sodass dieser Platz auch von Freizeitsportlern genutzt werden
kann. Uns ist durchaus bekannt, dass der örtliche Sportverein genügend
Sparten in diversen Betätigungsfeldern anbietet. Nur wir erleben es in
verschiedenen Gemeinden, die auch eine sehr dichte Besiedelung aufweisen,
dass es FreizeitsportlerInnen, HobbyspielerInnen oder auch Nachbarschaften
gibt, die sich lediglich temporär treffen und einfach ein nutzbares Spielfeld
suchen. Solche Aktionen sind leider auf einem Vereinsgelände ohne Mitgliedschaft
nicht möglich. Es wäre daher ratsam, auch auf Grund der emissionstechnisch
guten Lage im Ortskern, gerade diesen Bereich öffentlich zugänglich und
nutzbar zu gestalten. 2. Desweiteren wird in der Gemeinde
Tutzing ja schon seit mehreren Jahren sehr breit über die Installation einer
offenen Jugendeinrichtung mit pädagogischem Fachpersonal diskutiert. Sicher
ist das überplante Schulgelände nicht der optimale Ort für außerschulische
Jugendbildung oder auch offener Jugendarbeit. Zudem wissen wir natürlich,
dass die beiden Schulen jetzt schon mehr Raum benötigen und daher noch mehr
Zimmer geschaffen werden müssen. Dennoch regen wir hier eine konstruktive
Lösung an, die eine spätere Nutzung von Räumen im Erdgeschoss von außen
möglich machen. Niemand kennt die Entwicklung der SchülerInnenzahlen in den
nächsten Jahren. Vielleicht ergibt sich auf kurz oder lang die Gelegenheit,
Räume wieder frei zu geben und für externe Zwecke im Sinne der Allgemeinheit
zu nutzen. Dazu ist aber eine frühzeitige Berücksichtigung dieser Idee
bereits in der Planungsphase wichtig, denn die sonst anfallenden Kosten
würden alternativ in keinem adäquaten Verhältnis zur eventuellen Nutzung
stehen. Was wir aber mit dieser Anregung in
keinster Weise unterbinden wollen, wäre eine weiterhin aktive Suche nach
Räumen für die gemeindliche Jugendarbeit. Schon seit Jahren sind wir in mehr
oder weniger engem Kontakt mit dem zuständigen Fachpersonal der Gemeinde und
regen die Wiederanstellung einer gemeindlichen Jugendpflege an. Gerade in einer
großen Gemeinde wie Tutzing ist diese Anlauf- und Kontaktstelle wie auch der
nötige, offene Raum für die nächste Generation ein wesentlicher
Standortgewinn für das Gemeinwesen. Nur wer sich in seinem Umfeld wohl,
willkommen und zuhause fühlt, wird sich örtlich nicht so schnell
umorientieren. Dabei spielt nicht nur eine aktive Vereinslandschaft eine
wesentliche Rolle, die wir in Tutzing sehr schön sehen, sondern auch eine
offene Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, um hier intensive
Beziehungsarbeit zu leisten. |
Zu 1. Wünschenswerterweise sollten Schulhöfe in
der schulfreien Zeit auch der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Auf diesem
Schulgelände werden die Freiflächen schon von weiteren Nutzern der
Baulichkeiten belegt, Nutzergruppen von außerhalb, insbesondere mit
Erwachsenen, sind aus organisatorischen und emissionsschutzrechtlichen
Gründen nicht möglich. Zu 2. Baurechtlich sind keine Änderungen
veranlasst, da Jugendeinrichtungen zulässig sind. Die Anregungen werden im Übrigen dankend
zur Kenntnis genommen. |
Unter Einbeziehung der o.g. Beschlüsse beschließt der Bau- und Ortsplanungsausschuss die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 8.1 (Sanierung Mittelschule mit Mensa), Gemarkung Tutzing mit Begründung in der Fassung vom 29. September 2020 als Satzung.