Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 10. August 2020 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Gleichzeitig wird den folgenden, beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“ zugestimmt.

 

1.    Befreiung von der Festsetzung II. 3. (Baugrenze) zur Überschreitung des im Bebauungsplan Nr. 8 festgesetzten Bauraumes durch die beantragten Lichtschächte.

 

2.    Befreiung von der Festsetzung II. 3 (Baugrenze) zur Überschreitung des im Bebauungsplan Nr. 8 festgesetzten Bauraumes durch Teile der Loggien im Nordosten des Gebäudes.

 

3.    Befreiung von der Festsetzung II. 3 (Baugrenze) zur Überschreitung des im Bebauungsplan Nr. 8 festgesetzten Bauraumes durch den Balkon im südlichen Bereich des Gebäudes.

 

4.    Befreiung von der Festsetzung II. 7. (Flächen für Garagen oder Stellplätze) zur Errichtung von zwei überdachten Stellplätzen außerhalb der vom Bebauungsplan Nr. 8 dafür vorgesehenen Flächen.