Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Die im Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 24. Juni 2020 (eingegangen bei der Gemeinde Tutzing am 12. August 2020) wird wie folgt beantwortet:

 

Frage

Antwort

 

Ist das Vorhaben hinsichtlich dem Maß der Nutzung mit einer Grundfläche 540,55 qm (Bestand und Neubau) zulässig?

 

Nein

 

Dem Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 24. Juni 2020 wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

 

 

Begründung:

 

Das beabsichtigte Bauvorhaben auf der Fl. Nr. 91 der Gemarkung Tutzing entspricht nicht den Festsetzungen des zu Grunde liegenden rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 57 „Weilheimer Straße / Kriegerdenkmal“. Der betreffende Teil der Fl. Nr. 91 ist als nicht bebaubare „Private Nutzgrünfläche“ im Bebauungsplan festgesetzt. Somit musste das gemeindliche Einvernehmen verweigert werden.