Sitzung: 09.09.2020 BOA/2020/09/09
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
Die im Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 24. Juni 2020 (eingegangen bei der Gemeinde Tutzing am 12. August 2020) wird wie folgt beantwortet:
Frage |
Antwort |
Ist das Vorhaben hinsichtlich dem Maß der Nutzung mit einer Grundfläche 540,55 qm (Bestand und Neubau) zulässig? |
Nein |
Dem Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 24. Juni 2020 wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert.
Begründung:
Das beabsichtigte Bauvorhaben auf der Fl. Nr. 91 der Gemarkung Tutzing entspricht nicht den Festsetzungen des zu Grunde liegenden rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 57 „Weilheimer Straße / Kriegerdenkmal“. Der betreffende Teil der Fl. Nr. 91 ist als nicht bebaubare „Private Nutzgrünfläche“ im Bebauungsplan festgesetzt. Somit musste das gemeindliche Einvernehmen verweigert werden.