Sitzung: 08.09.2020 GR/2020/09/08
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung der am 16. Oktober 2018 in Kraft getretenen Satzung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 7 („Seehof“), betreffend die Fl. Nr. 1 der Gemarkung Tutzing um ein weiteres Jahr zur Absicherung der Bauleitplanung für das betroffene Gebiet.
SATZUNG
über die
Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes
Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 7 („Seehof“), betreffend die
Fl. Nr. 1 der Gemarkung Tutzing
Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:
§ 1
Verlängerung der
Veränderungssperre
Die Geltungsdauer der am 16. Oktober 2018 in Kraft getretenen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 7 („Seehof“) betreffend die Fl. Nr. 1 der Gemarkung Tutzing wird um ein Jahr verlängert.
§ 2
Inkrafttreten;
Außerkrafttreten
Die Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn der Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten.
Tutzing, den …………….
Marlene Greinwald
Erste Bürgermeisterin