Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Anwesend: 20

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Verlängerung der am 16. Oktober 2018 in Kraft getretenen Satzung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 7 („Seehof“), betreffend die Fl. Nr. 1 der Gemarkung Tutzing um ein weiteres Jahr zur Absicherung der Bauleitplanung für das betroffene Gebiet.

 

 

 

SATZUNG

 

über die Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre im Geltungsbereich

des Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 7 („Seehof“), betreffend die Fl. Nr. 1 der Gemarkung Tutzing

 

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:

 

§ 1

Verlängerung der Veränderungssperre

 

Die Geltungsdauer der am 16. Oktober 2018 in Kraft getretenen Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum“, Teilbebauungsplan 7 („Seehof“) betreffend die Fl. Nr. 1 der Gemarkung Tutzing wird um ein Jahr verlängert.

 

§ 2

Inkrafttreten; Außerkrafttreten

 

Die Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn der Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten.

 

Tutzing, den …………….

 

 

 

Marlene Greinwald

Erste Bürgermeisterin